Sachkundenachweis für das Halten von Hunden

Wenn Sie ihren Hund bei der Stadt anmelden, werden sie eventuell aufgefordert, einen Sachkundenachweis vorzulegen. Gemäß Landeshundegesetz LHundG NRW vom 18.12.2002 müssen Halter von Hunden, die größer als 40cm Schulterhöhe oder mehr als 20kg Körpergewicht erreichen, einen Sachkundenachweis ablegen. Bei uns können Sie diesen Sachkundenachweis für Hundehalter zur Vorlage beim Amt ablegen.