Apotheke - Medikamente direkt in unserer Tierarztpraxis beziehen

Der Gesetzgeber ermöglicht es Tierbesitzern im Anschluss an eine Untersuchung, die für die Behandlung ihres Tieres benötigten Medikamente gleich bei uns mitnehmen zu können. Dazu regelt die Tierärztliche Hausapothekenverordnung die rechtlichen Bedingungen. Dadurch ist auch festgelegt, dass wir keine verschreibungspflichtigen Medikamente ohne tierärztliche Untersuchung und Indikation abgeben dürfen. Auch die Rücknahme bereits angebrochener Medikamente ist rechtlich leider nicht zulässig.